Einschränkungen durch EU-DSGVO
Die neue EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) soll Daten von Benutzern des Internets (aber auch ausserhalb des Internets) schützen, was ansich allen Bürgern zugute kommt.
Die rechtskräftige Verordnung trat am 25.05.2018 in Kraft. Sie ist leider aufgrund missverständlicher Paragrafen für Webseitenbetreiber kaum gesetzeskonform umsetzbar.
Wie viele andere Webmaster habe auch ich überlegt, diese Webseite zu löschen, um der Gefahr hoher Abmahnkosten aus dem Wege zu gehen.
Da in diesem Webauftritt jedoch jahrelange Arbeit und sehr viel Herzblut stecken, habe ich mich für eine extrem abgespeckte weitere Veröffentlichung entschieden.
Folgende Änderungen habe ich z.B. umgesetzt:
- Eingebettete Youtube-Videos mit Datenschutzhinweis-Vorschau versehen.
Eine nocookie-Einbettung kann reichen, muss aber nicht. Zudem schriftliche Veröffentlichungs-Genehmigung von jedem "Darsteller". - Social-Verküpfungen (z.B. Facebook-Likes) gelöscht.
Auch Shariff deaktiviert, obwohl Social-Verküpfungen damit erlaubt sein sollen. - Kontaktformulare entfernt.
Obwohl ich ssl-Verschlüsselung (https) einsetze. - Kommentarfunktion (z.B. Feedback) entfernt.
- Keine Besucherstatistiken.
- Datenschutzerklärung und Impressum den neuesten Anforderungen angepasst.
- Hoster kontaktiert und Auftragsverarbeiter-Vertrag geschlossen.
- I-Frame Inhalte entfernt.
- Es werden auf meiner Webseite keine Cookies verwendet.
- Komplette Webseite auf ssl umgestellt (http zu https).
- Fotoalbum entfernt, obwohl ich von allen dargestellten Personen Einverständnis zur Veröffentlichung habe. Jetzt sind auf allen Fotos nur noch ich oder Gegenstände zu sehen.
- Mehrsprachige Seite auf 1ne Sprache "deutsch" umgestellt.
- ...viele weitere Dinge entfernt oder eingeschränkt.
Ich habe zu meiner Sicherheit viel mehr umgesetzt, als gefordert, denn die Rechtslage ist äußerst unschlüssig.